Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

Anforderungen an den Mieter: Das Fahrzeug ist nur von dem Mieter oder einem von der SUNDRIVE S.A. autorisierten zweiten Fahrer zu fahren. Der Mieter muss (a) mindestens 21 Jahre alt sein und (b) mindestens (1) ein Jahr lang im Besitz einer nationalen oder internationalen Fahrerlaubnis sein.

Mindestmietdauer und Kilometerpauschale: Die Mindestmietdauer beträgt (1) einen Tag. Die Zeitdauer ein (1) Tag ist nicht gleichzusetzen mit einer Mietdauer über 24 Stunden, sondern erstreckt sich auf den im jeweiligen Mietvertrag festgelegten, individuellen Zeitraum. Die Kilometerzählung beginnt und endet am Übergabepunkt des Fahrzeugs, für den Fall, dass eine Kilometerbegrenzung vereinbart wurde.

Vertragsdetails : Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug am Tag, Ort und zur Uhrzeit, wie im Mietvertrag festgehalten, zurückzugeben. Jede Änderung bedarf der Zustimmung der SUNDRIVE S.A.

Verspätete Rückgabe: Sollte das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden, wird SUNDRIVE S.A. eine Gebühr erheben oder gegebenenfalls das Fahrzeug als gestohlen melden.

Verstöße der Straßenverkehrsordnung (StVO) und Bußgelder: Der Mieter ist verantwortlich für die vollständige Zahlung aller Bußgelder oder anderen Strafen für Falschparken sowie Verstöße der Straßenverkehrsordnung, die ihm während der Mietdauer entstehen.Die Kosten des Kraftstoffs werden vom Mieter getragen. Die Rückgabe des Fahrzeugs muss mit derselben Kraftstoffmenge wie bei der Übergabe erfolgen. Sollte das Fahrzeug mit einer größeren Kraftstoffmenge zurückgegeben werden, kann keine Auszahlung oder Gutschrift erfolgen. Es ist nur der für den Fahrzeugtyp spezifische Kraftstoff zu tanken.

Staats- / Grenzbeschränkung: Das Verlassen der Insel Kreta und/oder das Verschiffen des Fahrzeugs ist ohne die schriftliche Genehmigung der SUNDRIVE S.A. ausdrücklich verboten.

Off-Road: Das Fahren auf unbefestigter Fahrbahn ist ausdrücklich verboten.

Verpflichtungen des Mieters: Der Mieter ist verpflichtet, während des Fahrens und Parkens Sorgfalt walten zu lassen.

Autounfall: Der Mieter ist verpflichtet, im Falle eines Unfalls die SUNDRIVE S.A. sofort telefonisch über die Einzelheiten in Kenntnis zu setzen. Der Mieter ist verpflichtet, einen Unfallbericht auszufüllen und zu unterzeichnen.

Austausch: Ob das Fahrzeug eine Reparatur benötigt oder ein Austausch nötig sein sollte, entscheidet einzig die SUNDRIVE S.A.

Exzessive Verschmutzung: Der Mieter hat die Kosten einer Spezialreinigung zu tragen, sofern er das Fahrzeug in einem unzumutbaren, unsauberen und/oder unhygienischen Zustand zurückgibt.

Stornierung des Mietvertrages: Die SUNDRIVE S.A. behält sich vor, bei Nichteinhaltung der Allgemeinen Mietbedingungen und/oder Beschädigung des Fahrzeugs den Mietvertrag vorzeitig zu stornieren und das Fahrzeug zurückzunehmen.

Sonderzubehör und Fahrzeugschlüssel: Auf Nachfrage und Verfügbarkeit stellt die SUNDRIVE S.A. Sonderzubehör, einschließlich, aber nicht darauf beschränkt, Baby/-Kindersitze und Global Positioning System (GPS) Geräte, gegen eine Gebühr zur Verfügung.

-Der Mieter nimmt zur Kenntnis, daß er für die Beschädigung oder den Verlust, einschließlich Diebstahls, des GPS und des Fahrzeugschlüssels während der Mietdauer verantwortlich ist. Die Wiederbeschaffungskosten betragen 320€ pro Einheit (einschließlich Mw.St.).

-Der Mieter trägt die Verantwortung für die richtige Installation des Baby/Kindersitzes.

-Der Mieter ist für alle Verletzungen oder Beschädigungen, die von der Benutzung des Sonderzubehörs und der Baby/Kindersitze her rühren, verantwortlich.

Verlust persönlicher Besitztümer: Die SUNDRIVE S.A. haftet nicht für die vom Mieter im Fahrzeug und auf dem Firmengelände zurückgelassenen Besitztümer.

Die Diebstahlversicherung betrifft nur das Fahrzeug als Ganzes. Die Fahrzeugschlüssel müssen am Übergabepunkt wieder abgegeben werden, sofern keine andere Absprache getroffen wurde. Die Diebstahlversicherung deckt keine persönlichen Besitztümer oder Sonderzubehör (z.B. GPS) ab.

Beschädigungen der Innenausstattung sind nur dann von der Vollkaskoversicherung abgedeckt, wenn sie von einem Unfall her rühren.

Verfügbarkeit der Fahrzeuge: Die Reservierungen gelten immer für eine Fahrzeugkategorie und nicht für ein bestimmtes Fahrzeugmodell. Die SUNDRIVE S.A. behält sich das Recht vor, ein anderes Fahrzeug aus derselben Kategorie oder aus einer höheren Kategorie zur Verfügung zu stellen.

Steuern: Die Mehrwertsteuer von 24% und anfallende Bearbeitungsgebühren sind im Mietpreis enthalten.

Der Transport von Tieren jeglicher Art innerhalb der gemieteten Fahrzeuge ist aus hygienischen Gründen sowie aus Rücksichtnahme auf Allergien anderer Mieter nicht gestattet. Sofern unbedingt erforderlich, ist der Transport nur dann möglich, wenn sich das Tier in einer speziell für den Transport vorgesehenen Box befindet, wie dies in Flugzeugen üblicherweise der Fall ist.Falls während des Transports Schäden innerhalb des Fahrzeugs entstehen sollten, welche von einem transportierten Tier ausgehen, so hat der Mieter für den entstandenen Schaden in voller Höhe aufzukommen.Der Mieter hat eine pauschale Innenraumreinigungsgebühr in Höhe von 50 Euro zu entrichten, sofern bei der Rückgabe des Fahrzeugs Tierhaare oder andere von einem transportierten Tier ausgehende Verschmutzungen festgestellt werden sollten, vor allem auf den Sitzbezügen.

Rauchen ist innerhalb der gemieteten Fahrzeuge strengstens untersagt.

 

Datenschutz das Unternehmen Sundrive S.A. gewährleistet, dass keine Weitergabe oder Offenlegung personenbezogener Daten an Dritte zur weiteren Verwendung erfolgt. Ausgenommen hiervon ist die durch Gesetz verpflichtende oder durch Behörden/Gerichte, Versicherungen und Polizeibehörden angeordnete Informationsweitergabe.

 

Gerichtsstand für beide Parteien und für alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Heraklion/Kreta. Es gilt griechisches Recht.

Die Vollkaskoversicherung deckt alle Schäden am Fahrzeug ab. Ebenso Unterboden, Reifen und Glasbruch.

Die Vollkaskoversicherung (FDW) beinhaltet:

  1. Haftung für Schäden und Verletzungen gegenüber dritten (3.) Personen.
  2. Haftung für Schäden am gemieteten Fahrzeug.
  3. Haftung für Diebstahl und Brand des gemieteten Fahrzeugs.
  4. Haftung für Schäden an Unterboden, Felgen, Reifen und Glasbruch.

Die Vollkaskoversicherung gilt im beiderseitigem Einverständnis zwischen der SUNDRIVE S.A. und dem Mieter.

Versicherungsausschlüsse der Vollkaskoversicherung:

Der im Mietvertrag eingetragene Fahrer ist nicht von der Vollkaskoversicherung abgedeckt, wenn gegen die Allgemeinen Mietbedingungen verstoßen wird.

Als Verstöße gelten unter anderem:

  • Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinflussen.
  • wenn der Mieter des Fahrzeugs einer nicht autorisierten Person das Fahrzeug überlässt.
  • wenn das Fahrzeug von einer nicht autorisierten Person gefahren wird.
  • wenn das Fahrzeug für Zwecke benutzt wird, die als gesetzeswidrig oder kriminell gelten.
  • um etwas abzuschleppen oder anzuschieben.
  • wenn das Fahrzeug an Rennen oder Geschwindigkeitswettbewerben teilnimmt.
  • beim Fahren auf unbefestigter Fahrbahn und im Gelände.
  • wenn der Mieter des Fahrzeugs sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt und/oder im Falle eines Unfalls nicht die nötigen Angaben zum Unfallhergang und zu seinen persönlichen Daten macht, wie vom Gesetzgeber vorgegeben.
  • wenn das Fahrzeug entgegen der Fahrzeugspezifikation überladen wird.
  • wenn das Fahrzeug über die Mietdauer oder eine abgesprochene Mietverlängerung hinaus benutzt wird.

Alle oben angeführten Fälle (a-j) stellen eine Zuwiderhandlung und Nichteinhaltung der Allgemeinen Mietbedingungen dar. Wenn der Mieter diese Mieteinschränkungen nicht einhält, haftet der Mieter für alle Schäden, Verluste und Kosten. Die SUNDRIVE S.A. wird keine Verantwortung für Personen übernehmen, die diese Allgemeinen Miet- und Versicherungsbedingungen missachten.

Für Ansprüche, die an die SUNDRIVE S.A. gestellt werden, die im Zeitraum des Mietvertrages entstehen, übernimmt der Mieter die direkte Verantwortung

 

Persönliche Unfallversicherung (PAI)

Die persönliche Unfallversicherung deckt den Fahrer des Fahrzeugs während des Mietzeitraums im Falle von Tod, voller oder teilweiser Behinderung nach einem Unfall ab.

Die persönliche Unfallversicherung ist eine optionale Zusatzversicherung, die der Mieter gegen eine Gebühr von 10€/Tag (MwSt. inkl.) abschließen kann.

Unfall und Pannenhilfe +30 2810 821486

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